Wir sind das Förderzentrum der Stadt Quickborn mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Ein Förderzentrum (ehemals Sonder- oder Förderschule) ist eine schulische Einrichtung der Kommunen, Städte oder Kreise beziehungsweise des Landes mit eigener Schulleitung, Lehrerkollegium und speziellen Fachkräften, abhängig vom Förderschwerpunkt.
Bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren schulischen Bildungs-, Entwicklungs- oder Lernmöglichkeiten umfassend beeinträchtigt sind, kann sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden. Sie haben dann Anspruch auf eine entsprechende Förderung. Das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann von den Eltern oder der Schule beantragt werden.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen besteht, wenn die Lern- und Leistungsausfälle einer Schülerin/eines Schülers schwerwiegend, umfänglich und langdauernd sind. Es muss ein großer Unterschied zwischen den aktuellen Leistungsvoraussetzungen und -möglichkeiten der Schülerin/des Schülers auf der einen Seite und den gesetzten schulischen Leistungs-erwartungen auf der anderen Seite bestehen. Dieser Unterschied betrifft mehrere Fächer und hält länger als ein Schuljahr an. Eine Lernbehinderung ist immer abzugrenzen von einer Lernstörung (partiell, kurzzeitig) und einer Teilleistungsstörung wie z.B. ADHS, Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie.
Telefon: 04106 658114
E-mail: ernst-barlach-schule.quickborn@schule.landsh.de
Anschrift: Am Freibad 1, 25451 Quickborn
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.